ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND MIETBEDINGUNGEN (AGB)

(Sportwagen-/Performance-Fahrzeugvermietung – Österreich)

1. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für sämtliche Mietverträge zwischen Vermieter und Mieter*in über die entgeltliche Überlassung von Kraftfahrzeugen.

  2. Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2. Mietvertrag, Buchung, berechtigte Fahrer

  1. Der Mietvertrag kommt zustande durch:

    • schriftliche Unterzeichnung oder

    • Buchungszusage per E-Mail/Telefon/WhatsApp, wenn diese vom Vermieter in schriftlich bestätigt wird.

  2. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht, sofern gesetzlich zulässig.

  3. Fahrer dürfen nur sein:

    • der/die im Vertrag genannte(n) Mieter*in und

    • im Mietvertrag namentlich eingetragene berechtigte Lenker.

  4. Jede Weitergabe/Überlassung an Dritte (auch kurzfristig, unentgeltlich/leihweise) ist verboten und führt zum vollständigen Wegfall von Haftungsreduktion/Versicherungsschutz sowie zu unbeschränkter Haftung des Mieters.

  5. Mehrere Mieter/Fahrer haften solidarisch (zur ungeteilten Hand) für alle Ansprüche.

  6. Mindestalter bei Vertragsabschluss: 18 Jahre

3. Voraussetzungen bei Übergabe (Dokumente & Zahlung)

  1. Bei Übergabe sind vorzulegen:

    • gültige Lenkberechtigung (im Inland gültig),

    • amtlicher Lichtbildausweis

  2. Kann der/die Mieter*in Dokumente nicht vorlegen, darf der Vermieter vom Vertrag zurücktreten; bereits entstandene Aufwände/Schäden sind zu ersetzen.

  3. Mieter*in bestätigt mit Buchung/Unterschrift seine Zahlungsfähigkeit.

4. Fahrzeugzustand, Tank, Sauberkeit

  1. Übergabe erfolgt fahrbereit, mangelfrei (soweit erkennbar), mit vollem Tank; Rückgabe vollgetankt.

  2. Fehlender Kraftstoff wird mit 3,50 € pro Liter verrechnet (zzgl. Aufwand).

  3. Rückgabe hat innen und außen sauber zu erfolgen. Bei starker Verschmutzung/Geruchsbelästigung wird Reinigung nach Aufwand verrechnet plus Mietausfall, wenn eine Weitervermietung nicht möglich ist.

  4. Fahrzeugzustand wird im Übergabeprotokoll festgehalten.

5. Nutzungsvorschriften (strenge Performance-Regeln)

  1. Der/die Mieter*in verpflichtet sich zu sorgfältiger Nutzung wie ein ordentlicher Kraftfahrer. Dazu zählen insbesondere:

    • laufende Kontrolle von Verkehrssicherheit, Ölstand, Reifendruck,

    • Schutz vor Diebstahl/Einbruch (Abschließen, keine Schlüssel im Fahrzeug etc.).

  2. Alkohol/Drogen: Fahren unter auch nur geringster Alkohol- oder Drogeneinwirkung ist strengstens untersagt.

  3. Sportliche Nutzung verboten: Verboten sind insbesondere:

    • Rennen, Trackdays, Wettbewerbe, Zeitmessungen,

    • Driften, Burnouts, “Donuts”, absichtliches Durchdrehenlassen,

    • Launch-Control Starts,

    • Abschalten/Manipulation von Traktionskontrolle/ESP/ASR/ABS oder sonstigen Sicherheitssystemen,

    • mutwillige Überbeanspruchung (z. B. dauerhafte Begrenzerfahrten).

  4. Das Fahrzeug ist nach Möglichkeit auf gesicherten und üblichen Parkflächen abzustellen und ordnungsgemäß zu versperren.

  5. Gebietsbegrenzung: Nutzung grundsätzlich nur in Österreich. Auslandsfahrten nur mit schriftlicher Genehmigung.

  6. Fahrzeuge sind mit GPS/Telemetrie ausgestattet. Diese dienen ausschließlich der Diebstahlsicherung. Vertragsdurchsetzung sowie Schadenaufklärung. Manipulation, Abschirmung oder Deaktivierung ist verboten und führt zu sofortiger Vertragsauflösung + unbeschränkter Haftung.

6. Vertragsstrafen & Verschleiß (klar, streng, messbar)

  1. Der Vermieter ist berechtigt, bei nachgewiesenem Missbrauch (z. B. Drift, Burnout, Launch-Control) eine angemessene Vertragsstrafe bis zu 500 € pro Vorfall zu verrechnen, unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche.

  2. Der/die Mieter*in akzeptiert, dass die Feststellung durch Messung/Protokoll/Telemetriedaten erfolgen kann.

7. Mietzeit, Verlängerung, Verspätung

  1. Tagesmiete = 24 Stunden ab vereinbarter Übergabezeit.

  2. Zusatzstunden werden mit ¼ des Tagespreises pro angefangener Stunde berechnet.

  3. Verlängerung nur nach rechtzeitiger Mitteilung und schriftlicher Genehmigung des Vermieter.

  4. Keine genehmigte Verlängerung = kein Versicherungsschutz / keine Haftungsreduktion ab Ablauf der Mietzeit; zusätzlich sind Mietpreis/Mietausfall zu zahlen. Weitergehender Schaden bleibt vorbehalten.

8. Preise, Kaution, Kreditkartenabbuchung

  1. Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

  2. Mietpreis (und Kaution, falls verlangt) sind vor Übergabe fällig.

  3. Bei Kreditkartenhinterlegung ist der Vermieter berechtigt, Schäden, Gebühren, Strafen, Mietausfall, Verwaltungsaufwand und sonstige Forderungen über die Kreditkarte abzurechnen.

  4. Kaution wird nicht verzinst.

9. Schäden, Pannen, Reparaturen

  1. Technische Störungen sind sofort zu melden.

  2. Reparaturen dürfen nur nach Genehmigung erfolgen, außer Notfall bis 80 €, wenn die Fachwerkstatt vorab verbindlich zusagt.

  3. Erstattungen erfolgen nur gegen Originalrechnung und wenn der/die Mieter*in nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

10. Unfälle (Pflichten des Mieters)

  1. Bei jedem Unfall/Schaden:

    • Polizei verständigen, am Ort bleiben (soweit zumutbar),

    • Daten von Beteiligten/Zeugen sichern, Fotos machen,

    • Schadenbericht inkl. Skizze/Ort/Zeit/Hergang erstellen.

  2. Kein Schuldanerkenntnis, keine Zahlungen, keine Zusagen gegenüber Dritten.

  3. Unfall/Schaden ist der Vermieterin unverzüglich telefonisch und in Textform zu melden.

  4. Alle Schäden sind bei Rückgabe ungefragt zu melden – auch behobene.

11. Versicherung, Selbstbehalt, Abrechnung

  1. Das Fahrzeug ist haftpflicht- und kaskoversichert gemäß Polizze.

  2. Selbstbehalt je Schadensfall: 5.000,00 € (gilt pro Schadenereignis).

  3. Zusätzlich zu jedem Schaden werden verrechnet:

    • Bearbeitungsgebühr: 250,00 € je Schadenfall

    • Mietausfall gemäß Preisliste / üblicher Tagessätze, solange das Fahrzeug ausfällt

    • Nebenkosten (Abschleppen, Gutachter, Standgebühren, Reinigung, Wertminderung etc.)

  4. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen; bei kleineren Schäden kann der Schaden direkt beim Mieter abgerechnet werden.

  5. Bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit haftet der/die Mieter*in unbeschränkt (inkl. Versicherungsregress).

12. Unbeschränkte Haftung / Wegfall Schutz

Der Mieter haftet voll (unbeschränkt), insbesondere bei:

  • Nutzung durch nicht eingetragene Fahrer,

  • Alkohol-/Drogenfahrten,

  • Rennen/Track/“sportliche Zwecke”,

  • nicht genehmigten Auslandsfahrten,

  • Abschalten von ESP/Traktionskontrolle,

  • Drift/Burnout/Launch-Control,

  • Manipulation GPS/Telemetrie,

  • grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz,

  • Verstoß gegen Garagenpflicht mit daraus resultierenden Schäden.

13. Verwaltungsgebühren, Strafen, Behörden

  1. Alle Verkehrsverstöße, Parkstrafen, Maut, Abschleppkosten, Standgebühren etc. trägt der/die Mieter*in.

  2. Zusätzlich wird eine Bearbeitungs-/Aufwandsgebühr von 50,00 € verrechnet.

14. Außerordentliche Kündigung

Der Vermieter kann fristlos kündigen, insbesondere bei:

  • unsachgemäßer Nutzung,

  • Vertragsverletzungen,

  • Weitergabe an Dritte,

  • Verschweigen/Verbergen von Schäden,

  • strafbarer Nutzung des Fahrzeugs.

15. Storno & No-Show

  1. Storno schriftlich.

  2. Stornogebühren:

    • bis 8 Wochen: kostenlos

    • 8–4 Wochen: 40%

    • 4–2 Wochen: 60%

    • unter 2 Wochen bis 72h: 85%

    • unter 72h / No-Show: 100%

  3. Bei Nichtabholung wird die Reservierung 2 Stunden aufrechterhalten, danach Freigabe; Gebühr gemäß oben.

16. Datenschutz

Der/die Mieter*in stimmt zu, dass Daten zur Vertragsabwicklung, Schadenabwicklung, Behördenverfahren sowie Telemetrie-/Fahrzeugauslesung verarbeitet werden.

17. Schlussbestimmungen

  1. Österreichisches Recht.

  2. Gerichtsstand am Sitz des Vermieter.

  3. Salvatorische Klausel.

Impressum

Unternehmensname:
Rev Up Rentals
Inhaber: Özkan Akagündüz

Rechtsform:
Einzelunternehmen

Unternehmensgegenstand:
Vermietung von Kraftfahrzeugen

Sitz des Unternehmens:
4048 Puchenau Steinparzerstraße 6, Österreich

E-Mail:
revuprental@outlook.com

Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich (WKO)

Anwendbares Recht:
Österreichisches Recht